Die gesundheitlichen Risiken durch Kühlschmiermittel am Arbeitsplatz können und sollten minimiert werden. Dazu befolgt man am besten die Richtlinien, Sicherheits- und Herstellungsvorschriften für den Umgang mit wassermischbaren Kühlschmierstoffen, vor allem die TRGS (Technische Richtlinie für Gefahrstoffe) 611. Für die Einhaltung dieser Regeln hat der Arbeitgeber zu sorgen, der dabei von einer Sicherheitsfachkraft (Sifa) unterstützt wird.
Die regelmäßige Überprüfung von Kühlschmierstoffen ist Pflicht! Sinnvoll ist es, dafür ein Messprotokoll anzulegen. Mit Teststäbchen lassen sich ganz einfach Stichproben des Kühlschmierstoffs entnehmen, deren Ergebnisse im Messprotokoll dokumentiert werden. Auch muss regelmäßig mit einem Handrefraktometer die Anwendungskonzentration der wassermischbaren Kühlschmierstoffe geprüft werden, da sich die Konzentration des KSS im Laufe der Zeit durch Ausschleppung, Ausmagerung und Verdunstung verändert. Und eine zu hohe Konzentration steigert das Gesundheitsrisiko. Um dies zu vermeiden stellt Ihnen esgemo einen KSS-Rechner für das optimale Mischungsverhältnis für den Anwendungsfall zur Verfügung.
Aufgrund des alkalischen Millieus im Kühlschmierstoff lösen sich feinste Partikel in ionischer Form auf und sind somit nicht ausfiltrierbar. Dadurch kann es – besonders beim Hartmetallschleifen – zu höheren Konzentrationen und zu den als Allergenen bekannten Nickel- und Kobaltsalzen kommen. Neben einer regelmäßigen Kontrolle des Gehaltes an Schwermetallen (durch Teststäbchen) empfiehlt es sich, Spezialprodukte zu verwenden, bei denen die Schwermetallsalze im Schleifschlamm gebunden und neutralisiert werden.
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