Entsorgung von Kühlschmierstoffen mit LKW

Entsorgung von Kühlschmierstoffen (KSS)

Wassermischbare und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe sind stets nur eine gewisse Zeit lang verwendbar. Je nach Pflege können wassergemischte Kühlschmierstoffe nur wenige Wochen oder mehr als zwei Jahre haltbar bleiben. Wenn etwa Fremdöle oder Feinstabrieb in die Emulsion gelangen, wird diese verunreinigt und es kann zu einer Keimbildung kommen. Und das führt nicht nur zu einer starken Geruchsentwicklung, sondern beeinträchtigt auch die Kühlleistung des Kühlschmierstoffs. Nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe können hingegen deutlich länger benutzt werden, bevor sie ausgetauscht werden müssen.

Hat ein Kühlschmierstoff das Ende seiner Standzeit erreicht, muss er sachgerecht entsorgt werden. Verbrauchte KSS zählen zum Sondermüll. Bei der Entsorgung von wassermischbaren Kühlschmierstoffen müssen aber noch weitere Dinge beachtet werden. Mittelständische metallverarbeitende Betriebe brauchen eine kostengünstige und gleichzeitig rechtssichere Lösung für die Entsorgung von Kühlschmierstoffen. Die am häufigsten genutzte Möglichkeit ist die Entsorgung über einen zugelassenen Abfallentsorger oder Abfalltransporteur. Dieser stellt dem jeweiligen Unternehmen einen Abfallbegleitschein aus, der als Nachweis für die korrekte Entsorgung dient. Deshalb muss dieser Schein vom jeweiligen Unternehmen unbedingt aufbewahrt werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine chemisch-physikalische Behandlung (z.B. Säurespaltung oder Ultrafiltration), um die Ölphase von der Wasserphase abzutrennen. Dieser Vorgang ist jedoch nur wirtschaftlich interessant, wenn es sich um sehr große Mengen eines zu entsorgenden Kühlschmierstoffes handelt.

 

Abfallarten nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) dient dazu, Abfälle zu kategorisieren und nach ihrer Gefährlichkeit einzustufen. Die Verordnung wurde 2001 zur Umsetzung des Europäischen Abfallartenkatalogs (EAK) erlassen.

 

Gemäß der AVV sind für Kühlschmierstoffe folgende Abfallschlüssel im Sinne des Europäischen Abfallartenkatalogs (EAK) relevant:

120107* – halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120108* –  halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120109* – halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* – synthetische Bearbeitungsöle

120119* – biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle

 

Diese Abfallschlüssel sind i.d.R. im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 13, „Hinweise zur Entsorgung“,  aufgeführt.

Richtlinie zur Entsorgung von KSS
Bei der Entsorgung von Kühlschmierstoffen ist auch die Richtlinie VDI 3397 zu beachten. Blatt 1 der Richtlinie informiert über die Aufgaben des Kühlschmierstoffs, seine Eigenschaften und die zu beachtenden Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen. Hinweise zur richtigen Pflege des KSS bekommt man auf Blatt 2 der Richtlinie. Dort wird erklärt, wie die Verwendungsdauer von Kühlschmierstoffen optimal verlängert werden kann. Auf Blatt 3 der Richtlinie findet man schließlich Hinweise zum sicheren Entsorgungsverfahren sowie zum Abfall- und Wasserrecht. Denn verbrauchte KSS zählen zu den gefährlichen Abfallarten und können – wenn sie ins Grundwasser gelangen – eine Gefahr darstellen.

Die Richtlinie zur „Entsorgung von Kühlschmierstoffen“ kann auf der Website des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) eingesehen und bestellt werden.

 

Im esgemo Kühlschmierstoff-Navigator finden Sie eine Auswahl verschiedener wassermischbarer Kühlschmierstoffe nach Verwendungszweck.

Zur Auswahl des geeigneten Kühlschmiermittels steht Ihnen der esgemo-Außendienst-Mitarbeiter  unter Tel. 06261 67526 – 15, Fax 06261 67526 – 17 und info@esgemo.de gerne zur Verfügung.

Gerne beantworten wir weitere Fragen rundum das Thema Kühlschmierstoffe. Nutzen Sie dafür einfach unser nachfolgendes Frageformular. Wir werden versuchen diese kurzfristig zu beantworten.




 

Weitere Informationen:

Print Friendly, PDF & Email
Entsorgung Kühlschmierstoffe (KSS)