Neue Regel für technische Gefahrstoffe (TRGS 561) – Tätigkeit mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen Seit Oktober 2017 gilt eine neue Regel für technische Gefahrstoffe, die TRGS 561. In dieser von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegebenen TRGS wird
Wichtige Information für Hartmetallschleifer – TRGS 561
